Blitzlicht 12/2016

Sehr geehrte Damen und Herren,

das Bundesministerium der Finanzen hat zu Fragen der steuerlichen Zulässigkeit von Teilwertabschreibungen Stellung genommen. Dabei geht es insbesondere um die Frage, wann eine „voraussichtlich dauernde Wertminderung“ bei Wertpapieren vorliegt.

Aus dem im Oktober verabschiedeten neuen Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz ergeben sich für Unternehmen eine Reihe komplexer Neuregelungen, die Betroffene künftig beachten müssen.

Vermieter haben künftig größeren Spielraum bei der Gestaltung der jährlichen Nebenkostenabrechnung. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass beispielsweise die Rechenschritte aus der Umlage für die Müllabfuhr für mehrere Gebäude in der Abrechnung nicht mehr ersichtlich sein müssen.

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Mit freundlichen Grüßen

Robert Eisel