Blitzlicht 09/2018

Blitzlicht 09/2018

Blitzlicht 09/2018

Nur positive gewerbliche Einkünfte führen dazu, dass ansonsten nicht gewerbliche Einkünfte als Einkünfte aus Gewerbebetrieb umqualifiziert werden. Negative gewerbliche Einkünfte können eine solche Abfärbung nicht bewirken.Die verbilligte Vermietung von Wohnungen kann zur Folge haben, dass der Werbungskostenabzug eingeschränkt wird. Der Bundesfinanzhof stellt zur Orientierung Grundsätze zur Ermittlung der ortsüblichen Marktmiete möblierter Wohnungen auf.