Blitzlicht 11/2018

Blitzlicht 11/2018

Blitzlicht 11/2018

Vermietet ein Arbeitnehmer sein Homeoffice an den Arbeitgeber, liegt eineVermietung zu gewerblichen Zwecken vor. Deshalb ist stets die Einkünfte-erzielungsabsicht zu prüfen. Verluste können nur dann abgezogen werden, wenn die Überschussprognose insgesamt positiv ausfällt.

EC-Karten-Umsätze werden häufig über die Kasse erfasst. Dies stellt einenformellen Mangel dar, der jedoch unter bestimmten Voraussetzungen beider Gewichtung weiterer formeller Mängel im Hinblick auf eine eventuelle Verwerfung der Buchführung außer Betracht bleibt.