Fallen bei einem Mietobjekt größere Erhaltungsaufwendungen an, können diese über mehrere Jahre verteilt werden. Nach Rechtsprechung des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg sollen Erben noch unverbrauchte Aufwendungen steuerlich nicht geltend machen können.
Blitzlicht 01/2018
Blitzlicht 12/2017
Blitzlicht 11/2017
Die jährlichen Weihnachtsfeiern stehen bevor und damit die Frage, wie die Aufwendungen dafür lohnsteuerlich zu berücksichtigen sind. Näheres hierzu erfahren Sie in dieser Ausgabe.
Wer sein Haus behindertengerecht umbauen muss, hat oft hohe Kosten zu tragen, die möglicherweise als außergewöhnliche Belastungen abziehbar sind. Das geht aber nur in dem Jahr, in dem die Aufwendungen geleistet wurden. Eine Verteilung auf mehrere Jahre ist nicht möglich.
Blitzlicht 10/2017
Unternehmer, die mit kleineren Beträgen zu tun haben, werden entlastet. Die erleichterten formalen Anforderungen an Kleinbetragsrechnungen gelten nun bis 250 € (brutto), die Grenze zur Sofortabschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter wird auf 800 € (netto) angehoben.
Die Pflicht, Bareinnahmen einzeln aufzuzeichnen, gilt grundsätzlich auch für Taxiunternehmer. Verstößt ein Unternehmer gegen diese Verpflichtung, darf das Finanzamt schätzen. Doch es gibt wichtige Ausnahmen.
Fahrschulunterricht zum Erwerb des Pkw-Führerscheins ist möglicherweise von der Umsatzsteuer befreit. Der Gerichtshof der Europäischen Union wird darüber entscheiden.