Blitzlicht 12/2014

Sehr geehrte Damen und Herren,

wer versucht, einen Betriebsausgabenabzug dadurch zu erreichen, ein Kfz  
nicht dem Betriebsvermögen zuzuordnen, stattdessen die betrieblichen Fahrten
akribisch aufzuzeichnen, um dann die Entfernungspauschale geltend zu machen,
der erzielt ggf. ein Eigentor. In solchen Fällen sollte man die Rechtsprechung
kennen.
Vor Beginn des neuen Jahres sollte nicht versäumt werden, die Miethöhe  
bei verbilligter Vermietung zu prüfen und eine Anpassung der Miete an die
ortsüblichen Mieten zum 1. Januar 2015 vorzunehmen.
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Themen? Bitte sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gern.

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