Blitzlicht 11-2015

Sehr geehrte Damen und Herren,
bestehende Freistellungsaufträge ohne steuerliche Identifikationsnummer (IdNr) verlieren ab
01.01.2016 ihre Gültigkeit. Deshalb sollte geprüft werden, ob diese IdNr schon bei Erteilung der
Freistellungsaufträge erfasst worden ist. Falls nicht, sollte den Instituten noch vor dem 01.01.2016
die IdNr mitgeteilt werden. Ein neuer Freistellungsauftrag muss dann nicht erteilt werden.
Die steuerliche IdNr ist auch wichtig für den Bezug von Kindergeld. Ab 01.01.2016 sollten die IdNrn
der Kinder und die eigene IdNr bei der zuständigen Familienkasse vorliegen, damit die Zahlung des
Kindergelds ohne Unterbrechung erfolgt.
Haben Sie Fragen zu den Artikeln dieser Blitzlicht-Ausgabe oder zu anderen Themen? Bitte sprechen
Sie uns an. Wir beraten Sie gern.

Blitzlicht 11-2015