Blitzlicht 02/2017

Sehr geehrte Damen und Herren,

Rentenzahlungen werden in der Auszahlungsphase besteuert. Es sollte geprüft werden, ob eine Mehrfachbesteuerung dadurch entsteht, dass bereits die Beiträge teilweise aus versteuertem Einkommen geleistet wurden.

Geschenke an Arbeitnehmer und Kunden bereiten diesen umso mehr Freude, wenn der Schenker die anfallenden Steuern übernimmt. Das kann er nur einheitlich für alle Beschenkten machen, darf dabei jedoch Arbeitnehmer und Dritte unterschiedlich behandeln.

Die Kosten für den Austausch einer Einbauküche in einer vermieteten Wohnung können nicht mehr sofort steuermindernd abgezogen werden, sondern nur noch über die Abschreibungsdauer von zehn Jahren.

Haben Sie Fragen zu den Artikeln dieser Blitzlicht-Ausgabe oder zu anderen Themen? Bitte sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gern.

Mit freundlichen Grüßen

Robert Eisel