Blitzlicht 11/2017

Blitzlicht 11/2017

Die jährlichen Weihnachtsfeiern stehen bevor und damit die Frage, wie die Aufwendungen dafür lohnsteuerlich zu berücksichtigen sind. Näheres hierzu erfahren Sie in dieser Ausgabe.

Wer sein Haus behindertengerecht umbauen muss, hat oft hohe Kosten zu tragen, die möglicherweise als außergewöhnliche Belastungen abziehbar sind. Das geht aber nur in dem Jahr, in dem die Aufwendungen geleistet wurden. Eine Verteilung auf mehrere Jahre ist nicht möglich.

Blitzlicht 10/2017

Blitzlicht 10/2017

Unternehmer, die mit kleineren Beträgen zu tun haben, werden entlastet. Die erleichterten formalen Anforderungen an Kleinbetragsrechnungen gelten nun bis 250 € (brutto), die Grenze zur Sofortabschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter wird auf 800 € (netto) angehoben.

Die Pflicht, Bareinnahmen einzeln aufzuzeichnen, gilt grundsätzlich auch für Taxiunternehmer. Verstößt ein Unternehmer gegen diese Verpflichtung, darf das Finanzamt schätzen. Doch es gibt wichtige Ausnahmen.

Fahrschulunterricht zum Erwerb des Pkw-Führerscheins ist möglicherweise von der Umsatzsteuer befreit. Der Gerichtshof der Europäischen Union wird darüber entscheiden.

Blitzlicht 09/2017

Blitzlicht 09/2017

Wer Pflegekinder betreut, übernimmt eine große soziale Verantwortung, da oftmals frühkindliche Traumata vorliegen. Besuchen die Pflegeeltern medizinische Seminare, um mit der Krankheit im Alltag heilungsfördernd umgehen zu können, sind die Kosten dafür als außergewöhnliche Belastung steuerlich abziehbar.

Tätigkeiten sind dann steuerlich relevant, wenn sie mit der Absicht unternommen werden, auf Dauer einen steuerpflichtigen Gewinn zu erwirtschaften. Anderenfalls nimmt das Finanzamt Liebhaberei an. Etwaige Verluste werden sodann steuerlich nicht anerkannt. Doch auch bei prognostizierten dauernden Verlusten kann eine Gewinnerzielungsabsicht vorliegen, wenn die Verluste nicht auf persönlichen Gründen beruhen.