Wer als privat Versicherter Krankheitskosten teilweise selbst trägt, erhält unter Umständen eine Beitragsermäßigung bei seiner Krankenversicherung. Eine steuermindernde Berücksichtigung der Krankheitskosten als Sonderausgaben ist allerdings nicht möglich. Die Kosten können allenfalls als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden.