Vermietet ein Arbeitnehmer sein Homeoffice an den Arbeitgeber, liegt  eineVermietung zu gewerblichen Zwecken vor. Deshalb ist stets die  Einkünfte-erzielungsabsicht zu prüfen. Verluste können nur dann  abgezogen werden, wenn die Überschussprognose insgesamt positiv  ausfällt.
EC-Karten-Umsätze werden häufig über die Kasse erfasst. Dies stellt  einenformellen Mangel dar, der jedoch unter bestimmten Voraussetzungen  beider Gewichtung weiterer formeller Mängel im Hinblick auf eine  eventuelle Verwerfung der Buchführung außer Betracht bleibt.

 
                            