Blitzlicht 03/2015

Sehr geehrte Damen und Herren,

der Gesetzgeber hat kurz vor Jahresende die Vorschriften für die Besteuerung von Aufwendungen bei Betriebsveranstaltungen wesentlich geändert. Eine Übergangsfrist ist trotz der sehr kurzen Übergangszeit nicht vorgesehen. Dies gilt auch für die am 22. Dezember 2014 verabschiedeten Normen für Selbstanzeigen ab dem 01.01.2015. Selbstanzeigen sind danach faktisch kaum noch möglich. Positiv ist zu vermerken, dass Umsatzsteuervoranmeldungen und Lohnsteueranmeldungen zukünftig wieder mehrfach korrigiert werden können.

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Blitzlicht 02/2015

Sehr geehrte Damen und Herren,

das Bundesverfassungsgericht hat die Verschonungsregelungen im Erbschaft-steuergesetz für Betriebsvermögen, Betriebe der Land- und Forstwirtschaft und Anteile an Kapitalgesellschaften gekippt. Der Gesetzgeber muss bis zum 30. Juni 2016 eine Neuregelung schaffen. Die „Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD)“ sollen am 1. Januar 2015 in Kraft treten. Wie diese auch technisch umgesetzt werden sollen, hat das Bundesministerium der Finanzen leider nicht mitgeteilt.

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Blitzlicht Sonderausgabe I/2015

Sehr geehrte Damen und Herren,

der Bundesrat hat am 19. Dezember 2014 dem Gesetz zur Anpassung der Abgabenordnung an den Zollkodex der Union und zur Änderung weiterer steuer licher Vorschriften zugestimmt. Was sich sperrig anhört, ist ein umfassendes Jahressteuergesetz 2015. Daher sind neben Änderungen des Verfahrensrechts u. a. Änderungen bei der Einkommensteuer, z. B. in Form der erstmaligen Definition des Begriffs der Erstausbildung und der Umsatzsteuer, z. B. durch  Modifizierungen der erst kürzlich erweiterten Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers bei Metalllieferungen, enthalten. Die meisten Änderungen gelten seit dem 1. Januar 2015, wenn nicht anders angegeben. Die weitergehenden Steuervereinfachungsvorschläge der Länder wurden wiederum nicht berücksichtigt. Nach einer Protokollerklärung der Bundes regierung sollen sie Gegenstand eines weiteren Gesetzgebungsverfahrens in diesem Jahr sein.

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Blitzlicht 01/2015

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Hinzurechnungen zum Gewerbeertrag sieht der Bundesfinanzhof als verfassungsgemäß an. Darüber hinaus hat das Gericht bestätigt, dass der Charakter der gewerbesteuerlichen Hinzurechnungsvorschriften noch keinen Grund für einen Steuererlass darstellt, selbst wenn es zu einer Substanz­ besteuerung kommt. Wer ein Gebäude herstellt und Vorsteuer geltend machen möchte, muss dies termingerecht dem Finanzamt melden. Erfolgt dies nicht bis zum 31. Mai des    auf den Leistungsbezug folgenden Jahres, ist der Vorsteuerabzug für das Jahr nicht möglich.

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Blitzlicht 12/2014

Sehr geehrte Damen und Herren,

wer versucht, einen Betriebsausgabenabzug dadurch zu erreichen, ein Kfz  
nicht dem Betriebsvermögen zuzuordnen, stattdessen die betrieblichen Fahrten
akribisch aufzuzeichnen, um dann die Entfernungspauschale geltend zu machen,
der erzielt ggf. ein Eigentor. In solchen Fällen sollte man die Rechtsprechung
kennen.
Vor Beginn des neuen Jahres sollte nicht versäumt werden, die Miethöhe  
bei verbilligter Vermietung zu prüfen und eine Anpassung der Miete an die
ortsüblichen Mieten zum 1. Januar 2015 vorzunehmen.
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