Ab dem 1. Oktober 2015 können Arbeitnehmer den Antrag auf Bildung eines Freibetrags (Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren) für einen Zeitraum von längstens zwei Kalenderjahren mit Wirkung ab dem 1. Januar 2016 bei ihrem Wohnsitzfinanzamt stellen.
Blitzlicht 07/2015
wer im europäischen Ausland wohnt oder plant, wegzuziehen oder sich auch länger dort aufzuhalten gedenkt, sollte baldmöglichst seine Nachlassplanung prüfen und über eine Neugestaltung nachdenken. Grund dafür ist die Euro- päische Erbrechtsverordnung, die ab dem 17. August 2015 gilt und ganz neue Regelungen nach sich zieht. Wer ein Grundstück kauft, muss neben dem Kaufpreis noch Kosten für Notar, für das Grundbuchamt und die Grunderwerbsteuer aufbringen. Diese beträgt in einigen Bundesländern inzwischen 6,5 %, sodass es wissenswert ist, welche Aufwendungen in die Bemessungsgrundlage einzubeziehen sind.
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Blitzlicht 06/2015
nachdem die Finanzverwaltung festgestellt hat, dass Kassensysteme manipuliert werden können, wird dies bei Außenprüfungen verstärkt zum Schwerpunkt. Die Finanzverwaltung kennt inzwischen alle Tricks, weil sie sich diese bei den Herstellern von Kassensystemen abgeholt hat. Diese sollten überlegen, ob sie die Möglichkeit zur Steuerhinterziehung weiter anbieten. Beliebt ist auch die Möglichkeit, sehr hohe Leasingraten für Luxus-PKW zu bezahlen und letztere nach Ablauf zu einem weit unter dem Wert liegenden Preis privat selbst zu kaufen oder vom Ehegatten kaufen zu lassen. Dies ist zwar noch weiter möglich, allerdings muss der Differenzbetrag versteuert werden.
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Blitzlicht 05/2015
auch nach der Änderung des Reisekostenrechts sind die Fahrtkosten zuständig wechselnden Tätigkeitsorten grundsätzlich unbeschränkt als Betriebs ausgaben abziehbar. Dies gilt auch für Fahrtkosten eines Selbstständigen zu ständig wechselnden Betriebsstätten, denen keine besondere zentrale Bedeutung zukommt. Erzielt ein Steuerzahler Einkünfte aus mehreren Einkunftsarten, ist der ggf. zustehende Abzugsbetrag für ein häusliches Arbeitszimmer von höchstens 1.250 € nicht mehrfach, sondern nur einmal zu gewähren.
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Blitzlicht 04/2015
Steuerzahler sollten sich nicht darauf verlassen, dass ihnen das Finanzamt vor Jahren die Pflicht zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung erlassen hat. Wenn sich Gesetze oder Einkommensverhältnisse gravierend ändern, dann muss ggf. wieder eine Einkommensteuererklärung abgegeben werden. Betriebsinhaber, die nur einen Auftraggeber haben und für ihre regelmäßigen Fahrten einen Pkw nutzen, werden durch eine Entscheidung des Bundesfinanzhofs gegenüber anderen Steuerzahlern benachteiligt. Es bleibt abzu warten, ob die Finanzverwaltung das auch so sieht.
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