Sehr geehrte Damen und Herren,
Beiträge zur Basisversorgung in der privaten Krankenversicherung können
günstiger sein als die Beitragssätze der gesetzlichen Krankenversicherung.
Dennoch sind nur die tatsächlich gezahlten Krankenversicherungsbeiträge
zur Basisabsicherung steuerlich unbeschränkt abziehbar.
Können dem Finanzamt Herkunft oder Bestimmung nicht als Betriebseinnahmen
erfasster Zahlungseingänge auf dem Bankkonto nicht plausibel
dargelegt werden, kann es entsprechende Hinzuschätzungen vornehmen.
Ein Geschäftsführer haftet persönlich für Steuerschulden der GmbH, wenn
seine Organisation mangelhaft war und er die betrieblichen Vorgänge nicht
ordnungsgemäß überwacht.
Haben Sie Fragen zu den Artikeln dieser Blitzlicht-Ausgabe oder zu anderen
Themen? Bitte sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gern.
Mit freundlichen Grüßen
Robert Eisel