Sehr geehrte Damen und Herren,
wird für einen nicht an der Gesellschaft beteiligten angestellten GmbH- Geschäftsführer ein Zeitwertkonto für seinen vorzeitigen Eintritt in den Ruhestand eingerichtet, fällt auf die einbehaltenen Beträge keine Lohnsteuer an. Der Bundesfinanzhof widerspricht damit der Auffassung der Finanzverwaltung.
 Geschäftsführer einer GmbH sind als Beschäftigte regelmäßig
      sozialversicherungspflichtig. Etwas anderes gilt nur, wenn ein
      Gesellschafter-Geschäftsführer durch Einfluss auf die
      Gesellschafterversammlung die Geschicke der Gesellschaft bestimmen kann.
    
Für Verzinsungszeiträume ab dem Jahr 2015 hat der Bundesfinanzhof schwerwiegende Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Zinsregelung von einhalb Prozent für jeden vollen Monat.
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Mit freundlichen Grüßen
Robert Eisel

