Die Corona-Krise beeinflusst mittlerweile fast alle Lebensbereiche. Im       steuerlichen Bereich ergeben sich daher auch viele Fragen, die die       Finanzbehörden       und Gerichte zu erörtern haben. So erließ das Bundesfinanzministerium eine       Verfügung, die die Berücksichtigung der Auswirkungen des Coronavirus auf       steuerliche Maßnahmen behandelt und teilte Steuerbefreiungen für Beihil       fen und Unterstützungen für Arbeitnehmer mit. Wenn ein Arbeitnehmer auf       grund eines Tätigkeitsverbot oder Quarantäne von seiner Arbeit fernzublei       ben hat, kann er nach dem Bundesarbeitsministerium einen Entgeltanspruch       gegen seinen Arbeitgeber haben.
       Aber auch steuerliche Fragestellungen unabhängig von der Krise werden       weiterbearbeitet. So entschied das Finanzgericht Münster, dass eine allein       Führungskräften vorbehaltene Betriebsveranstaltung nicht pauschal besteu       ert werden darf. Das Gericht entschied außerdem zu gravierenden Mängeln       bei der Kassenführung und den daraus resultierenden Hinzuschätzungen       des Finanzamts.
       Wer eine selbst genutzte Immobilie von einem Fachbetrieb  energetisch sanieren lässt, kann ab diesem Jahr eine Steuerförderung  erhalten, wenn das       Fachunternehmen eine entsprechende Bescheinigung ausstellt.       Haben Sie Fragen zu den Artikeln dieser Ausgabe der  Monatsinformationen       oder zu anderen Themen? Insbesondere bei der Umsetzung  entsprechender       Maßnahmen im Zusammenhang mit der Corona-Krise unterstützen wir  Sie       umfassend.

 
                            