Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte beachten Sie, dass der zeitliche Aufschub für die Umrüstung
elektronischer Kassen auf TSE (zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung)
endet.
Die Nichtbeanstandungsregelung der Länder läuft grundsätzlich zum
31.03.2021 aus. Grundsätzlich deshalb, da nach einer erstmaligen
Fristverlängerung bis zum 30.09.2020 die zweite Fristverlängerung zum 31.03.2021
ausläuft.
Die Finanzverwaltung ändert ihre Auffassung zur Nutzungsdauer von Computern und Software. Die bisher für eine steuerliche Absetzung anzusetzende Nutzungsdauer von drei Jahren kann demzufolge mit einem Jahr an-
genommen werden und findet erstmals Anwendung in Gewinnermittlungen
für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2020 enden.
Die Corona-Krise erfasst weiterhin viele Bereiche, wie zum Beispiel die
Besteuerung von Mieteinkünften beim Ausbleiben von Mieteinnahmen. Die
Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen hat daher erläutert, wie zu
verfahren ist, wenn bei einem Vermietungsobjekt die Miete in einer finanziellen
Notsituation aufgrund der Corona-Krise ganz oder teilweise erlassen wird.
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oder zu anderen Themen? Bitte sprechen Sie uns an.
Wir beraten Sie gerne.
Robert Eisel