Sehr geehrte Damen und Herren,
      
 
      mit dem Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität
      und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften wurden die Regelungen
      zu Sachbezügen verschärft. Das Bundesfinanzministerium bezieht in einem
      Schreiben umfangreich Stellung zur Abgrenzung zwischen Geldleistung und
      Sachbezug und zeigt anhand von verschiedenen Beispielen auf, welche
      Leistungen und Gutscheine bzw. Geldkarten als Sachbezug und welche als
      Geld- leistung zu qualifizieren sind.
      
      
      Die Finanzgerichte haben sich immer wieder mit Fragen zu erzeugtem Strom
      durch Photovoltaikanlagen zu beschäftigen. So hatte das Finanzgericht
      Niedersachsen über die Frage zu entscheiden, ob Strom, den der Vermieter
      über eine Photovoltaikanlage erzeugt und an die Mieter liefert,
      umsatzsteuerlich als Nebenleistung der Vermietung anzusehen ist.
      
      
      Auch im Zusammenhang mit Betriebsprüfungen treten immer wieder neue
      Fragestellungen auf. Das Finanzgericht Düsseldorf entschied kürzlich
      darüber, ob eine Schlussbesprechung bei einer Betriebsprüfung die
      persönliche Anwesenheit der Teilnehmer erfordert.
      
      
      Haben Sie Fragen zu den Artikeln dieser Ausgabe der Monatsinformationen
      oder zu anderen Themen? Bitte sprechen Sie uns an.
     
      Wir beraten Sie gerne.  
 
Mit freundlichen Grüßen 
Ihr Robert Eisel

