Sehr geehrte Damen und Herren,
ein erhöhtes Maß an „Homeoffice-Tagen“ kann zu einer Änderung der
Aufteilung der Besteuerungsrechte und damit zu einer Änderung der
steuerlichen Situation betroffener Grenzpendler führen. Das
Bundesfinanzministerium hat daher mit den entsprechenden Ländern
Vereinbarungen getroffen, die grenzüberschreitend tätige Arbeitnehmer im
Hinblick auf die Maßnahmen zur Bekämpfung der Covid-19-Pandemie entlastet.
Ein Verfahren mit „besonderer Bedeutung“ wird vor dem Finanzgericht Saarland geführt. Es geht um die Doppelbesteuerung von Renten, gegen die sich ein Ruheständler wehrt.
Aufgrund der schweren wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise sind Millionen Beschäftigte von Kurzarbeit betroffen. Darum einigte sich der Koalitionsausschuss auf eine Erhöhung des Kurzarbeitergeldes. Die Erhöhungen sind abhängig von der Dauer der Kurzarbeit und gelten maximal bis Ende des Jahres.
Haben Sie Fragen zu den Artikeln dieser Ausgabe der Monatsinformationen oder zu anderen Themen? Bitte sprechen Sie uns an.
Wir beraten Sie gerne.
Mit freundlichen Grüßen
Robert Eisel